Seit gestern sitze ich nun auch ganz offiziell als ständiges Mitglied im Planungsausschuss der Stadt Wedel.
Zuvor war ich in diesem Ausschuss nur ein vertretenes „Bürgerliches Mitglied“ und sprang gelegentlich als Vertreter für den Ratsherren Dieter Strüven ein. Nach dessen Rücktritt wurde ich nun als ständiges Mitglied im Planungsausschuss nachbesetzt.
(Die Nachfolge als Ratsmitglied für den kürzlich zurückgetretenen Dieter Strüven trat übrigens Patrick Eichberger (LINKE) an)
Mit blauem Auge ins Rathaus
Entgegen aller Gerüchte habe ich den Ausschuss übrigens völlig freiwillig übernommen – man musste mich dafür nicht verprügeln:
Das blaue Auge stammt von einer „Sport“verletzung…
„Ich darf hier sein!“ – mein erstes Gefecht!
Gleich zu Beginn der Sitzung konnte ich einen kleinen Erfolg verbuchen:
Die Vorgeschichte:
In der Oktober-Sitzung des Planungsausschusses (23.10.2018) wurde ich dazu aufgefordert, den Sitzungssaal zum nichtöffentlichen Teil zu verlassen. Die Begründung dafür war, dass durch die Anwesenheit von Herrn Strüven kein Vertretungsfall vorläge und ich als Vertreter damit nicht zugelassen sei:
„Es ist schon immer so gewesen!“
Dieser typische Satz ist dabei ebenfalls gefallen und ich fand ihn schon immer schrecklich. Möglicherweise war deshalb gerade er auch der Auslöser dafür, noch mal nachzuforschen. Da ich zu Beginn meiner Vertretungstätigkeit in der Gemeindeordnung von Schleswig-Holstein über meine zukünftige Aufgabe gelesen hatte, kam mir das ganze zudem etwas seltsam vor. Zuhause darin nachblätternd bin ich dann über folgenden Absatz gestolpert:
„Im Falle der Zulassung von Stellvertretungen im Sinne von Absatz 4 sind ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern unabhängig vom Vertretungsfall Sitzungsvorlagen, Protokolle und sonstige Unterlagen zur Vorbereitung der Sitzungen des Ausschusses, dem sie angehören, zur Verfügung zu stellen. Ebenso haben diese auch unabhängig vom Vertretungsfall Zutritt zu den nichtöffentlichen Sitzungen des Ausschusses, dem sie angehören.“
– Gemeindeordnung Schleswig-Holstein §46, Absatz 6
(LINK)
Trotz der Zurufe der anderen Ausschussmitglieder sah ich mich also im Recht.
Doch was nun?
Unsicherheit breitete sich aus:
Was ist, wenn ich doch falsch läge?
Was ist, wenn ich mich lächerlich mache?
Und was ist überhaupt zu tun, wenn ich mit meiner Einschätzung richtig liege?
Zum nächsten Planungsausschuss am 20.11.2018 entschloss ich mich daher zu folgendem Vorgehen:
Da ich an dem Tag wieder nur als Vertreter ohne Vertretungsfall anwesend war, hatte ich während der Sitzung somit eigentlich kein Rederecht. Ich hätte nun eines der Ausschussmitglieder bitten können, die Sache für mich vorzutragen. Allerdings fechte ich meine Kämpfe lieber selber aus, daher habe ich mein Anliegen in der Einwohnerfragestunde und damit technisch gesehen nicht als Vertreter, sondern als Bürger vorgebracht. Die Verwaltung hörte zu, wollte die Sache prüfen und mir zum nächsten Ausschuss Antwort geben – sehr gut!
Das hat mir aber noch nicht ganz gereicht:
Also blieb ich zum Ende des öffentlichen Sitzungsteils einfach auf meinem Platz sitzen – denn ich sah mich ja im Recht dazu. Wie zuvor auch forderten die anderen Ausschussmitglieder mich erneut zum Verlassen des Saales auf, aber die zählten für mich nicht, denn nur der Ausschussvorsitzende repräsentiert in dem Fall das Hausrecht. Erst als dieser mich zum zweiten Mal aufforderte, verließ ich den Saal – das Hausrecht natürlich beachtend. Aber ich ging eben doch nur unter zwar höflichem, aber offiziell geäußertem Protest hinaus.
Der Grund für meine Widerspenstigkeit war natürlich, dass ich keine gängige Praxis etablieren lassen wollte und die Ernsthaftigkeit meines Anliegens auf diese Art noch einmal unterstreichen konnte.
Das Ergebnis:
In meiner ersten Sitzung als reguläres Mitglied, am 8.1.2019, bekam ich dann die Antwort der Verwaltung:
Ich lag völlig richtig!
Seit August 2016 ist in der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein festgelegt, dass die Vertreter in allen Ausschüssen auch ohne Vertretungsfall am vertraulichen Sitzungsteil teilnehmen dürfen.
Auch wenn die Sache eher unspektakulär scheint, hat sie doch Auswirkungen über den Planungsausschuss hinaus:
Nicht nur dort, sondern auch in allen anderen Ausschüssen der Stadt dürfen die Vertreter nun jederzeit an Nicht-öffentlichen Sitzungen ihres Verantwortungsbereiches teilnehmen – was für diese natürlich wichtig ist, um über laufende Themen informiert zu sein, wenn sie für andere einspringen müssen!
Auch der Ausschussvorsitzende Kay Burmester (CDU) hat sich mit dem Ergebnis sehr zufrieden gezeigt und bemängelt, dass die Stadtverwaltung ihre Informationspflicht über die Änderung der Gemeindeordnung den Ausschussvorsitzenden gegenüber versäumt habe.
Und die Moral von der Geschicht’…
Auch, wenn es mich durch die „ständige“ Mitgliedschaft im Planungsausschuss nun nicht mehr betrifft, habe ich für die Zukunft dennoch daraus gelernt:
Manchmal muss man eben den Mut haben, sich auch mal alleine gegen alle anderen zu stellen.
Denn nur weil etwas „schon immer so gemacht wurde“
bedeutet das eben nicht, dass es deswegen auch richtig ist…
Bastian Sue,
der Löwenseelenkater – neu im Ausschussgeschäft
Ein Gedanke zu „Katerpolitik: Planungsausschuss – Ja, ich darf hier sein!“