Der Businesspark mit den geplanten Elbcubes ist ja aktuell eines der großen Themen in Wedel.
Die Idee, die Kommunalpolitik in diesem Stadtentdecker-Blog ebenfalls zu thematisieren entstand sogar ganz direkt durch die vergangenen Debatten über den geplanten Businesspark am Elbufer und die zahlreichen Zeitungsartikel darüber, die die Nachrichten aus Wedel oft prägen. Das rege Gesprächsinteresse der Bürger am geplanten Gewerbegebiet tat dann sein Übriges dazu, dass auch ich als Neubürger und Stadtentdecker recht früh über das seltsame Thema Elbcubes gestolpert bin.
Ursprünglich behandelte die Idee zu diesem Blogbeitrag aber auch nicht den aktuell durch das Oberlandesgericht veranlassten Baustopp. Was mein anfängliches Interesse an den Elbcubes geweckt hatte war der Eindruck, dass die Stadt sich spätestens mit der geplanten Gebäudehöhe mit einem Lächeln und dabei ganz bewusst vom Bauträger der Elbcubes hereinlegen ließ.
Aber wie sehe ich die ganze Geschichte eigentlich als jemand, der eben nicht von Anfang an dabei war?
Der Stadtentdecker wagt einen Rekonstruktionsversuch.
Akt I – Exxons Erbe und die Wiedergeburt als Gewerbegebiet.
Zugegeben, das Gelände war nicht schön als die Stadt es übernommen hat. Bereits seit 1906 befanden sich dort durchgehend Raffinerien und Werke der Ölindustrie. Zuerst war es Mobil Oil, dessen späterer Name ExxonMobil vor allem durch eine der größten jemals verursachten Umweltkatastrophen bekannt wurde.

Zu den Vertragsbedingungen der Übernahme gehörte eine nicht näher benannte, zweistellige Millionensumme, die ExxonMobil der Stadt allein zum Zweck der Sanierung des verseuchten Geländes überlassen hat. Damit hatte die Stadt ein großes, freies Grundstück und zugleich die finanziellen Mittel um es zu säubern.
Und Exxon hatte sich von allen zukünftigen Verpflichtungen über die Schäden freigekauft. Für beide Seiten also ein gutes Geschäft.
Für den Kaufpreis von einem symbolischen Euro gehörte aber auch die vertragliche Absicherung, dass das Gelände trotz aller Säuberungsmaßnahmen kein Wohngebiet werden darf.
Also wurde munter mit anderen Möglichkeiten geplant: Ein Gewerbegebiet sollte bei erfolgreichem Verkauf der Grundstücke eine deutliche Finanzspritze für die verschuldete Stadt bedeuten und zugleich für mehr Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sorgen.
(Die exakte Summe zur Geländesanierung ist schwer herauszufinden. Gehört habe ich von anscheinend 15 oder 23 Millionen, aber eine Quelle war leider nirgendwo zu entdecken)
Der mit knapper Mehrheit angenommene Bebauungsplan sah für den Businesspark jedenfalls am Ende eine Maximalhöhe von 15 Metern vor.
Und genau diese Bauhöhe führt zu Akt II…
Akt II – Messfehler?
Was genau war da denn los?
Der Investor hatte seine architektonischen Würfel, die Elbcubes vorgestellt.
Schicke Teile, durchaus.
Ein zentraler, größerer Würfelbau sollte von kleineren, im Entwurf recht modern gestalteten Würfelgebäuden umgeben sein. Elbcubes, der Name war also Programm.

Der erste Würfel, mit dem schließlich das Projekt begonnen werden sollte war eines der kleineren, seitlichen Nebengebäude. Modernes Design und gewiss ein Hingucker. Zwangsweise, denn er war im Entwurf schon genau 15 Meter hoch.
(Jetzt kommt der Moment an dem man ja eigentlich stutzig werden muss.)
Wenn jetzt aber das kleinere Nebengebäude schon ganz an die im Bauplan erlaubte Maximalhöhe heranreicht – dann wird das vom Architekten viel größer geplante Zentralgebäude deutlich über der im Bebauungsplan vorgesehenen Maximalhöhe liegen.
Dort fängt man auch als recht unbeteiligter Zuschauer an, etwas blöd zu schauen.
Natürlich braucht Wedel Investoren. Da das Gelände leider kein Gebiet für die noch dringender gebrauchten Wohnungsbauten werden darf war der Businesspark eine mögliche und vielleicht auch sinnvolle Alternative. Der Bebauungsplan war allerdings nicht unbedingt komplett anwohnerfreundlich – aber zugegebenermaßen allemal besser als die Raffinerie, die es dort vor langer Zeit mal gab.
In der Sitzung zur Baugenehmigung des ersten Würfels wurden aber gleichzeitig immer wieder zwei Dinge mehrfach von den Fürsprechern der Elbcubes erwähnt:
– Der Entwurf umfasst das ganze gemeinsame Zusammenspiel des Designs der Würfel und die architektonische Gestaltung erfolgte als ganzer Komplex.
– Es wird erst mal aber nur über die Freigabe des ersten Bauobjektes, das sich ja noch an den Bebauungsplan hält, abgestimmt.
Zwei Aussagen die einfach nicht so recht zusammenpassen wollen. Entweder man hat vor, sich an das Gesamtprojekt zu halten, oder man hat vor sich an den Bebauungsplan zu halten. Beides ist nicht möglich, wenn der kleinere Kasten schon die vorgesehene Maximalhöhe von 15 Metern erreicht.
Bald drängt sich da der Verdacht auf, man wolle das erste Bauobjekt soweit fertigstellen um den bestehenden Bebauungsplan später wegen des architektonischen Gesamtentwurfes leider umgehen zu müssen. Eine Klage des Investors hätte dann vermutlich sogar Aussicht auf Erfolg, den er hatte ja von Anfang an klargestellt, dass bald noch größere Gebäude folgen würden. Bewusst oder aus der Notwendigkeit des Verkaufswillens heraus hat man also zugelassen, dass der bisher einzige feste Investor im Businesspark bald mit dem nächsten Gebäude über die Höhe hinausschießen würde.
Man kann vermuten, dass diese Sache vielleicht manch Verantwortlichem um die Ohren geflogen wäre – aber dann wären die Gebäude ja bereits genehmigt und im Bau gewesen. Rückkehr also unmöglich.
Aber dann kam plötzlich alles anders…
Akt III – Der Würfel ist gefallen

Szenenwechsel, Ratssitzung, ernüchterte Gesichter.
Es geschah ganz schnell. Dann war der Traum erst mal zerplatzt.
Das Oberverwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren am Mittwoch den Baustopp angekündigt.
Diese Eilklage behandelte dabei erst mal nur die Überschreitung der zu erwartenden Lärmgrenze. Wedel gestattete im Bebauungsplan eine nächtliche Lärmbelastung, die weit über den in der Nähe von Wohngebieten erlaubten 35 (42) Dezibel Nachts und den 50 (55) Dezibel Tagsüber lag. Die Klage war also rechtlich und inhaltlich durchaus begründbar.
Ob jetzt der Rissener Bürger, der gegen das Projekt klagt vielleicht als zusätzliches Argument das möglicherweise noch deutlich höher als im Bebauungsplan vorgesehene Hauptgebäude ins Feld führen konnte kann man nur erahnen.
Aus der Beschlussbegründung des Gerichts heisst es jedenfalls nur:
Der Baustopp soll den Kläger davor schützen, dass
„nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen werden, die das Grundstück des Antragstellers jedenfalls für den Nachtzeitraum nicht zumutbaren Geräuschemissionen aussetzt“.
Der zu erwartende Lärm war also der erste Grund für den Baustopp. Spätestens in der Hauptverhandlung wird dann aber auch die bald weit überschrittene maximale Gebäudehöhe wohl wieder ein Thema werden.
Vorhang. Applaus. Halbzeitpause.
Aktuell: Die Vorstellungspause
In der Pause dieses Schauspiels, dass inzwischen am Gipfel einer klassischen Spannungskurve angelangt ist, finden wir die Teilnehmer in der Lobby wieder. Genauer, im Ratssaal zur direkt danach folgenden Sitzung am 26.1.2017.
In dieser letzten Ratssitzung am 26.1.2017 herrschte in meinen Augen bei vielen Ratsmitgliedern eine „Was nun?“-Stimmung. Aus Sicht eines Außenstehenden schienen einige all zu begeisterte Verfechter des Projektes Businesspark plötzlich wie in Schockstarre.
Der Löwenseelenkater bewertet:
Was folgt ist eine rein persönliche Bewertung aus Sicht des außenstehenden Zuschauers der Ratssitzung vom 26.1.2017 zum Umgang mit dem gerichtlich angeordneten Baustopp der Elbcubes.
– CDU:
Man hielt sich gefühlt relativ schweigsam und es hatte den Anschein, dass die Verfechter des Businessparks niemals damit gerechnet haben, dass die Klage eines Rissener Bürgers Erfolg haben konnte. Der von der CDU in dem Rat hervorgebrachte Vorschlag den aktuellen Bebauungsplan nur um die eingeklagte Lärmbelästigung anzupassen vertagt das Problem meiner Ansicht nach nur bis zu der noch ausstehenden Hauptverhandlung der Klage. Man scheint vorzuhaben, möglichst schnell noch weiterzubauen, damit schon mal etwas an Tatsachen dasteht wenn die Hauptverhandlung stattfindet.– WSI:
Man hatte wohl wenig zu sagen. Wenn Äußerungen zu dem Thema gemacht wurden, dann habe ich ihre Bedeutung nicht als solche erkannt. Das heisst natürlich nicht, das nicht vielleicht welche gemacht wurden.– FDP:
Ebenfalls wenig zu sagen. Wenn Äußerungen zu dem Thema gemacht wurden, dann habe ich ihre Bedeutung nicht als solche erkannt. Das heisst natürlich nicht, das nicht vielleicht welche gemacht wurden.– SPD:
Die SPD brachte erneut die Idee ins Feld, sich mit dem Kläger zu Gesprächen zu treffen und eine Einigung oder ein einvernehmliches Anpassen des Bauplanes vorzunehmen. Generell eine gute Idee – bloß eine, die nach dem Gerichtsurteil natürlich nicht mehr wirklich verfolgt werden kann. Wie der Bürgermeister schon in der Ratsversammlung anmerkte, hat der Kläger nun erreicht was er erreichen wollte: Es wird nicht weiter gebaut. Daher hat er vermutlich jetzt auch keinen Grund mehr sich noch auf irgendetwas anderes einigen zu wollen.(Nachträglich Editiert): Wie unten angemerkt wurde vorher auch schon von mehreren Seiten versucht eine gütliche Einigung anzustoßen. Ob das am Widerstand des Rissener Klägers oder an dem Durchsetzungswillen der Bauherren scheiterte kann vielleicht jemand anderes beantworten. Der Vorschlag einer Einigung mit dem Kläger kam also nicht erst nach dem Baustopp, sondern auch schon vorher.
– Die GRÜNEN:
Als gefühlt einzige Fraktion waren die Grünen beim Thema Businesspark am Donnerstag bereits tiefer in der Materie drin. Vorbereitet waren die Anfragen an den Rat, was die Stadt nun noch bauen darf und ob die laufenden Verträge mit Baufirmen davon betroffen sind, ob Investorengespräche dadurch scheitern werden. Oder kurz: Man wollte wohl möglichst bald das komplette Gerichtsurteil sehen.
Bedeutend war wohl auch die Anfrage, ob die Stadt beabsichtigt, mit verändertem Bauplan weiterzubauen obwohl das Oberlandesgericht angekündigt hatte, dass das Bauprojekt vermutlich vor dem OLG auch in der Hauptverhandlung scheitern wird.
Dieses bestätigte der Bürgermeister, es wird also trotzdem weiter gebaut.– Die LINKE:
Hier wurde vorgeschlagen, den seit jeher umstrittenen Bebauungsplan nochmal komplett zu überdenken. Die Linken hatten wohl damals schon unter anderem wegen des deutlichen Überschreitens der Lärmgrenze Bedenken gegen den Bebauungsplan. Man brachte die Idee der Anfertigung eines komplett neuen, sozialeren Bebauungsplans- diesmal mit Rücksicht auf die Anwohner – ins Spiel.Anhand der gemachten Vorschläge und eingeworfenen Ideen war schon zu erahnen, welche Parteien sich vorher eingehender mit der Problematik des Bebauungsplanverstoßes auseinandergesetzt haben.
In den Augen des Löwenseelenkaters in der letzten Ratsversammlung zeigte sich, wer trotz der erfolgreichen Eilklage und des wahrscheinlichen Scheiterns vor dem OLG weiter „volle Fahrt voraus“ steuern möchte und wer sich auch zukünftig weiter andere für Lösungswege einsetzen wird.
Bald in ihrem Lichtspielrathaus:
Akt IV – Eine unerwartete Wendung?
Es bleibt spannnend…
– Bastian Sue,
der Löwenseelenkater
Sehr gut beobachtet!
Man entscheidet nach Gutsherren Art und vertraut darauf, dass die Mauschelei schon nicht auffällt.
Das ist nicht sehr schmeichelhaft für die Politiker im Rathaus.
Wozu gibt es eigentlich Bebauungspläne ? Wenn jeder Normalbürger sich daran halten muß, dann muß die Stadt Wedel das auch ! Dann muß man sich nicht nur an die Lärmgrenzen halten, sondern auch an die Gebäude-Höhen ! Dank an den Rissener Bürger, der wegen der Lärmgrenzen Einspruch eingelegt hat.
Die SPD hatte als Fraktion den B-Plan abgelehnt und mehrfach in den Gremien auf Einigung zwischen Stadt und Bürgern gedrängt. Ich persönlich habe noch auf unserem Neujahrsempfang den Wunsch auf Einigung gäußert.
Danke für den Hinweis, ich habs oben mal angemerkt.
Die Idee sich gütlich einigen zu wollen kam natürlich nicht erst nach dem Gerichtsurteil zum Baustopp, sondern wurde auch vorher schon mehrfach eingebracht.
Basti ich habe deine Adresse und Telefonnummer verlohren! Kannst du dich bitte bei mir melded
01742123323
Vielen Dank
Felix
Die SPD hat sich schon früher häufig kritisch zum BusinessPark auf http://www.spd-wedel.de und http://www.wedel.de geäußert:
1. Veröffentlicht am 14.12.2016: „Exxon ist zufrieden – Geld fließt“ – Die
SPD-Fraktion nimmt Stellung. Verf. W. Rüdiger
2. Veröffentlicht am 14.07.2016: Ein Traum, oder ist es Wirklichkeit im
BusinessPark Wedel. Verf. W. Rüdiger
3. Veröffentlicht am 02.08.2015: Wedel Ahoi, volle Fahrt voraus!
Verf. W. Rüdiger und K. Lueckow.
Danke für den Hinweis, ich habs oben mal angemerkt.
Die Idee sich gütlich einigen zu wollen kam natürlich nicht erst nach dem Gerichtsurteil zum Baustopp, sondern wurde auch vorher schon mehrfach eingebracht.
Bei dem Geklotze kann schon ‚mal Etwas durcheinander geraten, daher der Hinweis: Zuerst soll der höchste (7-geschossige) Würfel unter Einhaltung der B-Plan-Maße gebaut werden. Ist aber mit bis zu 45 Metern recht gewaltig dimensioniert. Erst für die nachfolgenden 4- und 5-geschossigen Cubes sind Wünsche nach Überschreitung der Vorgaben laut geworden.
Was mich stutzig macht: „Gemäß Ratsbeschluss soll der Investor daher verpflichtet werden, das Projekt mit allen fünf Gebäudekörpern spätestens bis zu dem Zeitpunkt fertiggestellt zu haben, wenn 70 % der Gewerbeflächen des BusinessPark Elbufer belegt sein werden. Dazu sind eine Bauverpflichtung und ein Rückkaufsrecht für etwaige bis dahin noch nicht bebaute Flächen vorgesehen“ (aus: MV/2016/099, HFA 16.1.2017). Verstehe ich das richtig, Verpflichtung des Investors – doch wenn dieser der Pflicht nicht nachkommt, geht das Risiko voll an die Stadt über? Es bleibt spannend…
Endlich mal jemand, der den Sachverhalt mit den Cubes und den Höhen richtig darstellt, danke, Frau Wohlers!
Du lernst Wedel jetzt so kennen wie es ist. Ein paar CDUler und der Bürgermeister drücken ein Projekt durch. Dann läuft es schief. Die CDU schweigt und der Bürgermeister sagt: „Es war eine Ratsentscheidung und nicht meine persönliche. Ein Bürgermeister ist dafür nicht verantwortlich.“ Und dann schweigt auch der Bürgermeister bis zum nächsten Wahltag.
P.S.: Cooler Blog. Aber einen Beutel voll Kommas solltest du dir schenken lassen 😉
B-PLAN hin oder her, bei solchen Projekten ist WEITSICHTIGKEIT von allen Beteiligten gefordert, leider vermisse ich diese hier. Die Hansestadt Hamburg hat ihre eigenen Auflagen „nicht höher als der Michel“ aufgehoben und plant nun einen Turm mit 200 mtr.
Hier in Wedel wird heftig diskutiert über Cubes bis 42 mtr, Gesamthöhe, einfach lächerlich. Überlaßt es doch dem Investor was er sich finanziell leisten kann, entsprechend der zu realisierenden Bruttogeschoßfläche ergibt sich dann der zu ermittelte Bodenwert. Der B-Plan sollte grundsätzlich nicht starr ausgelegt werden, in der heutigen, schnelllebigen Zeit ist eine starke Flexibilität erforderlich. Die Gewinner werden dann auf beiden Seiten zu verzeichnen sein! Ich persönlich würde mir wünschen an der Ortsgrenze zu Hamburg eine außergewöhnlich hohe Bebauung im futuristischen Design als Wiedererkennungswert zu erlauben.
Häufig wiederholt es sich, macht Politik oder Verwaltung Wirtschaft, gehts es gründlich in die Hose! Zur Verantwortung gezogen wird natürlich niemand – also weiter so!
Als Ergänzung würde ich gern noch den Satz meiner Großmutter erwähnen, der lautet bei Grundstücksverkäufen „verkaufst du mich, verzehrst du mich, behälst du mich, ernähr ich dich“.
Hier besteht immer noch die Variante des Erbbauchrechts mit einer bis zu 5% igen Verzinsung jährlich wiederkehrend! Es muss also kein Tafelsilber verscherbelt werden oder?