Historische Langeloh-Schlosserei – Abriss auf Zeit?

Der Erhalt des historischen Schlossereigebäudes von 1896 war Grundvoraussetzung für die Baugenehmigung in der Pinneberger Straße 2. Doch das Gebäude wird verfallen gelassen.

Wedel, deine Altstadt!

„Die Gegend um Kirche und Roland ist das alte Herz der Stadt“.
Mit diesen Worten leitet der offizielle Auftritt von Wedel die Beschreibung des historischen Stadtkerns ein.

Besonders um den Marktplatz und die Küsterstraße finden sich viele Gebäude aus vergangenen Zeiten. Da ist es selbstverständlich, dass sich Wedel um die Bewahrung dieses wichtigen Teils seiner Identität bemüht.

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So war der Erhalt der alten Langeloh-Schlosserei an der Pinneberger Straße 2 auch Grundvoraussetzung für die Genehmigung von neuen Wohnhäusern in dem Altstadtgebiet. Das historische Gemäuer aus dem Jahr 1896 befindet sich im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung und sollte daher unbedingt erhalten und saniert werden.

Link zum Ratsbeschluss und Bebauungsplan 12.04.2016

Und immer wieder dieses Thema…

Bei scheinbar jedem Bauprojekt in Wedel stolpere ich mal wieder über das Thema 30% Sozialverträglicher Wohnraumfläche bei Neubauten:

Denn auch in der Pinneberger Straße 2 wurde diese Regelung wieder nicht eingehalten – unter anderem mit der Begründung, dass der Erhalt der alten Schlosserei so teuer war, dass die Schaffung von sozial gefördertem Wohnraum dann wirtschaftlich nicht mehr tragbar sei.

Langsam frage ich mich ernsthaft, ob es in unserer Stadt überhaupt Neubauten gibt, bei denen diese Vorgabe tatsächlich mal eingehalten wurde.


Abriss auf Zeit?

Die alte Schlosserei steht noch.
Doch Interesse am Erhalt scheint es bei den Verantwortlichen kaum zu geben.

Olaf Wuttke (GRÜNE) mahnte die Stadtverwaltung am vergangenen Dienstag an, ein Auge darauf zu haben, ob der Bauträger wirklich Maßnahmen zum Erhalt und der Absicherung des Gebäudes unternimmt.

Der darin implizierte Verdacht, der Bauträger spekuliere möglicherweise auf einen notwendigen Abriss statt einer teuren Restaurierung der Schlosserei ist nicht unbegründet.

Der immer schlechtere Zustand des Gebäudes ist bedenklich und vor allem durch ausbleibende Erhaltungsmaßnahmen verschuldet:

Ein tiefer Riss zieht sich seit den Abrissarbeiten an den hinteren Gebäudeteilen durch die historische Fassade.

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Eine Schlittschuhbahn im Keller war wohl kaum vorgesehen…

Im Hinteren Bereich des Gebäudes liegt wetterseitig eine ganze Wand offen. Zudem liegen dort an den Abbruchkanten des Nachbargebäudes Endstücke des hölzernen Dachgebälks offen und bieten der Witterung Einfall.

Die größten Schäden dürfte das dauerhaft gut einen Meter tief stehende Wasser im Keller verursachen:

Durch das Frostwetter hat sich dort momentan eine massive Eisfläche gebildet – Frost, der auch an den vielen offenen Stellen im Mauerwerk für erhebliche Schäden sorgen dürfte.

Mehrfach hörte ich das Gerücht, der Riss in der Fassade sei durch ein Baufahrzeug beim Abriss der anderen Gebäude entstanden. Allerdings kann dieser Schaden ohne das rückwärtige Gebäude natürlich auch durch die veränderte Statik entstanden sein.


 

(Ein Klick auf die Bilder zeigt zusätzliche Beschreibungen)

Am gesamten Gebäude ist nicht eine einzige Schutzmaßnahme erkennbar.

Ob dem Bauherren allerdings echte Konsequenzen drohen, wenn das Gebäude durch das Ausbleiben von Erhaltungsmaßnahmen irgendwann unerwartet doch abgerissen werden muss ist fraglich.

Auf jeden Fall wäre es die Aufgabe der Stadtverwaltung, bei einer möglicherweise bewussten Vertragsverletzung durch den Bauträger alle Konsequenzen zu ergreifen und auch durchzusetzen.

Auch wenn eine Schlittschuhbahn im Keller vielleicht eine großartige Idee ist:

Echter Erhaltungswille sieht eindeutig anders aus.


Bastian Sue,
Euer Löwenseelenkater

(Der Autor möchte das Gebäude übrigens aus rechtlichen Gründen und auch wegen Sicherheitsbedenken nicht alleine betreten. Obwohl dies durch die offene Wand problemlos möglich gewesen wäre, kann daher zum Zustand des Gebäudeinneren aktuell keine Aussage gemacht werden)

0 Gedanken zu „Historische Langeloh-Schlosserei – Abriss auf Zeit?“

  1. Für mich ist das Erschreckendstee, dass dieser Einzelfall sich nahtlos in eine ganze Reihe von Beispielen einfügt, wie lieblos und fahrlässig mit Wedels baulichem Erbe umgegangen wird: Riststraße 18, Alte Stadtbücherei, Am Marktplatz 1, … – permanent siegt die „wirtschaftliche Zumutbarkeit“ über den Erhalt der Reste des „Gesichts der Stadt“. Letzteres darf man sich dann bloß noch auf nostalgischen Kalendern à la „Wedel in den 50er Jahren“ anschauen. Nur selten findet sich – wie vielleicht(!) jüngst beim Hafenmeisterhaus – mal eine politische Mehrheit, die dem Einhalt gebietet.

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